Aktuelle Regelungen zur Teilnahme bei Lehrgängen in den Landessportschulen

Die allermeisten Corona-Schutzregeln in Baden-Württemberg sind Anfang April 2022 ausgelaufen, inkl. einer weitgehenden Aufhebung der Maskenpflicht. Nach einer Übergangsphase, um die Auswirkungen dieser Lockerungen abzuwarten, haben wir entschieden, die Schutz-Maßnahmen in den Landessportschulen weitestgehend aufzuheben.

Zutritt und Corona-Schnelltests

  • Der Zutritt zu den Landessportschulen ist allen Personen unabhängig vom Impfstatus und ohne tagesaktuellen negativen Corona-Test gestattet.
  • Die Teilnehmenden werden dennoch gebeten, freiwillig vor der Anreise einen Corona-Schnelltest vorzunehmen.
  • Beim Auftreten von Erkältungssymptomen während des Lehrgangs ist ein Corona-Schnelltest durchzuführen. Liegt eine Infektion vor, sind die gesetzlichen Regelungen zu befolgen.

Die Corona-Schnelltests werden von den beiden WLSB-Landessportschulen bereitgestellt.

Maskenpflicht

  • Es besteht keine Verpflichtung mehr zum Tragen einer Schutzmaske. Zum eigenen und zum Schutz anderer Teilnehmenden empfehlen wir das Tragen einer medizinischen Schutzmaske, insb. wenn Abstände nicht eingehalten werden können.

Wir hoffen, dass sich der Betrieb und der Aufenthalt in den Landessportschulen immer mehr der „Normalität“ annähert. Wir möchten uns nun ganz herzlich dafür bedanken, dass sich in den vergangenen Wochen und Monaten alle an die Schutzregeln in den Landessportschulen gehalten haben. Das hat maßgeblich dazu beigetragen, dass es weder bei den Teilnehmenden noch bei den Sportschul-Angestellten zu einer Häufung von Corona-Infektionen, und damit zu größeren Beeinträchtigungen des Sportschulbetriebs gekommen ist.