Neue Corona-Verordnung

Seit dem 28. Oktober gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung. Die Hygiene- und Schutzkonzepte der Landessportschulen in Albstadt und Ruit orientieren sich an der jeweils aktuellen Verordnung.

Die aktuelle „2G-Regelung“ ist unverzichtbare Zutrittsvoraussetzung für eine Teilnahme an einem Lehrgang an der Landessportschule.

Alle aktuellen Dokumente finden Sie auf der jeweiligen Website der Landessportschulen:
Landessportschule Albstadt: https://ls-albstadt.de/corona-infos
Landessportschule Ruit: https://www.landessportschule-ruit.de/corona-infos